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Kosten

Kostenträger kann das Jugendamt sein. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen.

Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII:
„Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieser Vorschrift sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

Ich kooperiere mit den umliegenden Jugendämtern, derzeit mit den Kreisjugendämtern Tirschenreuth, Neustadt/WN, Wunsiedel und dem Stadtjugendamt Weiden.

Besteht eine Kostenübernahme durch das Jugendamt, rechne ich direkt mit dem Jugendamt ab. Das Jugendamt erhält den von mir erstellten, mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern abgestimmten Therapieplan und die von mir verfassten Weiterführungs- bzw. Abschlussgutachten.

Daneben biete ich, orientiert an den Sätzen des Jugendamtes, Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie für Selbstzahler an.